Wie kam Gültz an die Maltzahns? Die Antwort führt in die unruhigen Jahre um 1490, in eine Fehde zwischen einem pommerschen Herzog und einem seiner mächtigsten Ritter. Erzählt wird sie in einem Buch, das die Familie 1871 in Rostock drucken ließ: den Lebensbildern aus dem Geschlechte Maltzan, verfasst von Landrat Friedrich von Maltzan auf Rothenmoor, seinem Sohn Albrecht und dem Schweriner Archivar Friedrich Lisch.

Ritter Berend auf Wolde
Im Mittelpunkt steht Ritter Berend (Bernd) Maltzan, pommerscher Erblandmarschall, Herr auf der Burg Wolde bei Stavenhagen – einer Festung, „wie sie der Herzog im ganzen Lande nicht hatte“. Berend war ein reicher und selbstbewusster Mann. Er lieh Geld aus, baute sich in Demmin ein Haus, das er nach einem Vergleich vom 27. September 1483 „zierlicher als die der Bürger“ aufbauen und von städtischen Lasten frei halten durfte, und er kaufte Land.
1484: Das Dorf Gültz wird gekauft
In diese Jahre fällt der erste Erwerb in Gültz. Nach den Lebensbildern hat Berend „dem Schmecker das Dorf Gülz für 1200 Mark Sundisch abgekauft“, 1484. Dazu passt eine Urkunde vom 3. Oktober 1484, nach der eine Frau aus dem Haus Bülow ihre Güter in Gültz an Berend Maltzan verpfändete. Unsere Zeittafel nennt nach der Familienchronik Claus Smecker und seine Frau Gertrud Bylow. „Schmecker“ und „Bülow“ in den Lebensbildern meinen also offenbar dasselbe Ehepaar.

Der Hof Gültz brennt
Wenig später wurde Gültz in eine Familienfehde gezogen. Berends Neffe Jacob Voß, der Letzte seines Geschlechts, hatte sein Gut Gantzendorf an den Onkel verpfändet. Er kehrte mittellos aus fremden Kriegsdiensten zurück und verlangte das Gut zurück, ohne die Pfandsumme zu zahlen. Als Berend ablehnte, zog Voß „als Feind gegen ihn aus, um Berend’s Güter durch Brand zu verwüsten; er brannte ihm auch wirklich den Hof Gülz nieder“. Berend ließ ihn fangen, richten und „aufs Rad setzen“. Die Verfasser von 1871 nennen das Verfahren „sehr hart, aber nach damaligen Rechtsansichten und Gebräuchen gerecht“. Der Herzog warf es Berend dennoch in seiner Rechtfertigungsschrift vom Dezember 1491 vor.

1491: Der Fall von Wolde
Der eigentliche Konflikt aber war der mit dem Landesherrn, Herzog Bogislaw X. von Pommern. 1491 bot Bogislaw die Städte Greifswald, Stralsund, Anklam und Demmin auf und belagerte Wolde acht Tage lang. Die Mauern hielten dem Beschuss stand. Dann fing in der Nacht das Pulver auf der Burg Feuer und „kehrte das halbe Schloß um“. Berend entkam. Am 29. August 1491 ließ der Herzog die Burg stürmen und „in den Grund brechen“. Berend floh zu Frau und Kindern auf seine Burg Neuburg in der Mark und verklagte den Herzog beim Kaiser. Seine pommerschen Lehen galten als verwirkt.
1496/97: Gültz geht an Berend
1496 fiel Berend, verbündet mit märkischen Verwandten, in Pommern ein und wurde auf dem Rückweg in Mecklenburg überfallen und gefangen genommen. Sein jüngerer Stiefbruder Otto Maltzan, der mit ihm auf Wolde gelebt hatte, wollte ihn rächen. Um die Mittel dafür zu haben, verkaufte er „seine Rechte an Gülz, Schorßow und Wolde an den Mitbesitzer dieser Güter seinem Vetter Berend, des alten Lüdecke Sohn, für 2150 Goldgulden“. Mit diesem Verkauf, den unsere Zeittafel nach dem Landeshauptarchiv Schwerin auf 1496 datiert, war Gültz endgültig in der Hand der Familie. Für fast 450 Jahre sollte es so bleiben. Am 21. Mai 1497 nahm Otto dann den mecklenburgischen Rat Claus Hahn auf Basedow gefangen und schleppte ihn bis nach Franken – eine Geschichte für sich.
Der Streit endete mit Geld. Am 24. Oktober 1498 stellte Bogislaw seinem „Rat und Marschall“ Berend eine Schuldverschreibung über 4000 rheinische Gulden aus, „ein klares Zeichen“, so die Lebensbilder, „daß Berend Maltzan’s Schuld nicht groß war“. Ganz vertraut haben sich der Herzog und sein Ritter nie wieder.
Was offen ist
- Den Kaufpreis von 1496/97 geben die Quellen unterschiedlich an: 2150 Goldgulden in den Lebensbildern, 2250 Gulden in der von uns bisher genannten Angabe nach dem Landeshauptarchiv Schwerin. Welche Zahl stimmt, lässt sich nur an der Urkunde selbst klären.
- Die Lebensbilder kennen zwei Berends: den Ritter auf Wolde und seinen gleichnamigen Vetter, „des alten Lüdecke Sohn“, an den Otto verkaufte. Wie sich der Gültzer Besitz zwischen beiden verteilte, sagt das Buch nicht genau.
- Wann genau Jacob Voß den Hof Gültz anzündete, ist nicht angegeben; es muss vor Dezember 1491 gewesen sein.
Quellen: Friedrich von Maltzan, Albrecht von Maltzan, G. C. F. Lisch, Lebensbilder aus dem Geschlechte Maltzan, Rostock: Adler’s Erben 1871, Kapitel „Ritter Bernd“, S. 70 ff., hier S. 77, 81–84, 86, 89 (Exemplar Harvard College Library, Digitalisat Google Books, gemeinfrei; Lesung der Frakturtexte von Schloss Gültz am Scan geprüft); Landeshauptarchiv Schwerin, 9.1-1 Nr. 200 (nach Familienchronik).